Zertifizierung und Förderungsmöglichkeiten von ZESIM-Trainings

Für unsere Trainings können Unternehmen für ihre Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet einen Bildungsgutschein beantragen. Die Weiterbildungsgebühren werden dann von Ihrer Agentur für Arbeit (zuständig ist die Agentur am Sitz des Unternehmens) übernommen und auch die zugehörigen Reisekosten erstattet. So unterstützt der Gesetzgeber die Qualifizierung der Beschäftigten und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Mitarbeiter erhalten in der Regel die Kostenübernahme für unsere Trainings von der Bundesagentur für Arbeit unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Mitarbeiter hat für seine derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Berufsabschluss
    (bis zu 100% Förderung)

oder

  • Er ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Das Arbeitsverhältnis wird voraussichtlich bis Ende des Trainings bestehen
  • Der Arbeitgeber gibt eine vorformulierte Unterstützungserklärung ab
  • Der Arbeitgeber beschäftigt nicht mehr als 249 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    (in Vollzeit)

Wenn alle 4 Punkte mit 'Ja' beantwortet werden können, gibt es sehr gute Aussichten, die Förderung für die Mitarbeiter zu erhalten.

Förderhöhe: Angestellte bis 45 Jahre bis zu 50% (NEU, ab 01.04.2012 gemäß § 131a)
                     Angestellte ab 45 Jahre bis zu 100%

Das Antragsverfahren ist sehr einfach: Es müssen nur zwei DIN-A4-Seiten ausgefüllt und eingereicht werden. Die Zusage wird meist innerhalb von 48 Stunden erteilt !

Wir unterstützen Sie gerne im Antragsprozess.

Rufen Sie uns einfach an !

Weitere Förderprogramme

Wenn die Förderkriterien des Bildungsgutscheins nicht auf Ihre Situation zutreffen sollten, können Sie trotzdem Zuschüsse über andere Förderprogramme erhalten.

Checken Sie einfach die Fördermöglichkeiten in der rechten Spalte und fragen Sie uns, wenn noch Unklarheiten bestehen sollten !